Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
ASTRA SWEETS SA/NV
BLEUKENLAAN 18, 2300 TURNHOUT – VAT BE0432.549.427
1. Defititionen
1.1 „Verkäufer“: die Aktiengesellschaft „Astra Sweets“ mit Sitz in 2300 Turnhout, Bleukenlaan 18, eingetragen im Register der juristischen Personen Antwerpen, Abteilung Turnhout, unter der Nummer 0432.549.427, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer BE0432.549.427. Es handelt sich dabei um die Gesellschaft, die für Herstellung und Verkauf bzw. Vertrieb der Produkte des Verkäufers verantwortlich ist.£
1.2 „Allgemeine Geschäftsbedingungen“: die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
1.3 „Kunde“: jede (juristische) Person, die ein Produkt und/oder eine Dienstleistung beim Verkäufer erwirbt, eine Bestellung beim Verkäufer aufgibt und/oder eine Preisauskunft vom Verkäufer einholt, sowie jede Person, die im Rahmen ihrer Handels-, Firmen, Amts- oder Gewerbetätigkeit im Namen oder auf Rechnung einer anderen (juristischen) Person ein Produkt und/oder eine Dienstleistung beim Verkäufer erwirbt, eine Bestellung beim Verkäufer aufgibt und/oder eine Preisauskunft vom Verkäufer einholt.
1.4 „Jahresvertrag“: Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden, mit dem Verkäufer und Kunde für eine feste Laufzeit von einem (1) Jahr vereinbaren, dass der Verkäufer dem Kunden bestimmte Produkte zu einem vorab vereinbarten Preis und zu vorab vereinbarten Bedingungen liefert. Dieser Vertrag wird jedes Jahr zwischen Verkäufer und Kunde neu verhandelt und verlängert sich nicht stillschweigend.
2. Anwendbarkeit
2.1 Unbeschadet der Anwendung etwaiger Besonderer Bedingungen, die in einem gesonderten schriftlichen Vertrag, Bestellschein oder Angebot vereinbart wurden, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Verträge mit dem Verkäufer.
2.2 Der Abschluss eines Vertrags mit dem Verkäufer impliziert die vollständige Kenntnisnahme und umfassende, bedingungslose Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers.
2.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit entsprechend den wirtschaftlichen und juristischen Erfordernissen anzupassen. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten automatisch 10 Werktage nach Mitteilung an den Kunden in Kraft. Der Kunde ist jedoch berechtigt, den Vertrag mit dem Verkäufer innerhalb der 10-Tages-Frist nach Mitteilung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Kunden per Einschreiben an den Verkäufer mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass er Schadenersatz zahlen muss.
2.4 Die Anwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt die Anwendung anderer Allgemeiner und/oder Besonderer Geschäftsbedingungen des Kunden aus. Andere (abweichende) Geschäftsbedingungen sind nur anwendbar, wenn der Verkäufer diese anderen (abweichenden) Geschäftsbedingungen ausdrücklich zur Annahme unterzeichnet. Diese finden zudem nur auf die spezielle Bestellung/den speziellen Vertrag Anwendung und können bei etwaigen weiteren Bestellungen oder Verträgen nicht geltend gemacht werden, auch wenn diese ähnlich sind.
2.5 Sollte eine der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil einer Bestimmung sich als nichtig erweisen, tut dies der Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen und/oder der restlichen Bestimmung keinen Abbruch. Im Falle der Nichtigkeit einer Bestimmung verhandeln Verkäufer und Kunde bestmöglich und entsprechend ihrer Loyalität und Überzeugung mit dem Ziel, die nichtige Bestimmung durch eine durchsetzbare, rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die den Zweck und die Absicht der ursprünglichen Bestimmung erfüllt.
3. Angebot, Auftrag und Auftragsbestätigung
3.1 Die Angebote des Verkäufers an den Kunden sind freibleibend und unverbindlich. Nicht schriftlich bestätigte Bestellungen des Kunden sind für den Verkäufer ebenfalls unverbindlich.
3.2 Alle Angebote des Verkäufers werden ausgehend von den Angaben und Wünschen des Kunden erstellt. Jede Änderung der Angaben und Wünsche kann eine Abänderung der im Angebot genannten Konditionen zur Folge haben.
3.3 Der Vertrag zwischen Verkäufer und Kunde kommt erst zustande, nachdem (i) eine Person, die bevollmächtigt ist, für den Verkäufer rechtskräftig Verpflichtungen einzugehen, den Auftrag des Kunden schriftlich und/oder elektronisch bestätigt hat, (ii) das Angebot des Verkäufers durch beide Parteien innerhalb der Angebotsfrist unterzeichnet wurde bzw. (iii) der Verkäufer die Auftragsausführung begonnen hat.
3.4 Der Verkäufer ist berechtigt, die Zahlung eines Vorschusses des vereinbarten Preises zu verlangen, wenn dies im Angebot festgelegt wurde. In diesem Fall kommt der Vertrag erst nach Zahlung des Gesamtbetrags des Vorschusses zustande.
4. Preis und Kosten
4.1 Vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Entgeltvereinbarung der Parteien führt der Verkäufer den Vertrag zu dem Preis aus, der im Angebot bzw. im Auftrag zwischen Verkäufer und Kunde vereinbart wurde.
4.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sind in der im Angebot bzw. im Auftrag genannten Währung angegeben. Die Preise verstehen sich außerdem zuzüglich der Kosten für die Hinzuziehung externer Parteien.
4.3 Für jede Bestellung, auch für Bestellungen, die im Rahmen eines Jahresvertrags erfolgen, wird anhand der Angaben, die sich im Besitz des Verkäufers befinden, gesondert ein individueller Preis veranschlagt. Dieser Preis gilt nur für eine ganz bestimmte Bestellung und gilt somit nicht für eventuelle nachfolgende Bestellungen, auch wenn diese vergleichbar sind. So gelten beispielsweise die im Rahmen einer Prospekt- oder sonstigen Werbeaktion vereinbarten Preise nur für die vereinbarte Dauer. Der Kunde ist außerdem dafür verantwortlich, dem Verkäufer alle Angaben zur Verfügung zu stellen, die dieser für die Preisfestsetzung benötigt, sowie dafür, dass die vorgebrachten Angaben in diesem Rahmen korrekt sind. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Angaben, auf deren Grundlage der Preis festgesetzt wurde, nicht korrekt waren oder sich mittlerweile geändert haben, erfolgt eine Preisanpassung.
4.4 Der Verkäufer behält sich ausdrücklich das Recht vor, den vereinbarten Preis zu ändern, falls nach dem Datum des Zustandekommens des Vertrags ein oder mehrere objektive Selbstkostenpreisfaktoren (wie Material- und Energiepreise, Rohstoffpreise, Lohnkosten und Sozialabgaben) sich nachweislich geändert haben, wobei dies jedoch auf maximal 80 % des Endpreises beschränkt ist. Der Verkäufer setzt den Kunden in diesem Fall über die Preisänderung in Kenntnis.
4.5 Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, vom Kunden eine Bankbürgschaft oder eine positive Bewertung oder Bonitätsauskunft seines Kreditversicherers einzuholen, bevor er seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ausführt.
4.6 Hat der Kunde im Rahmen eines Vertrags spezielle Verpackungen und/oder Etiketten bestellt, ist der Kunde, selbst wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde, bei Abbruch oder Beendung des Vertrags aus gleich welchen Gründen gehalten, dem Verkäufer die übrigen Verpackungen und/oder Etiketten zu bezahlen.
4.7 Die im Rahmen eines Jahres- oder sonstigen Abnahmevertrages zwischen Verkäufer und Kunde vereinbarten Abnahmen sind für den Kunden bindend. Der Verkäufer ist berechtigt, nach Ablauf des vereinbarten Abnahmezeitraums die vom Kunden nicht abgenommenen Mengen jeweils mit dem vereinbarten Preis zu berechnen.
5. Rechnung und Zahlung
5.1 Vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderslautenden Einwilligung des Verkäufers sind alle Rechnungen, gegebenenfalls auch Vorauszahlungsrechnungen, binnen dreißig (30) Kalendertagen nach Rechnungsdatum zahlbar.
5.2 Alle Rechnungen sind durch Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto zu begleichen. Der Kunde darf die Zahlungen nicht durch einen Zahlungsdienstleister ausführen lassen.
5.3 Rechnungsreklamationen des Kunden sind dem Verkäufer binnen acht (8) Kalendertagen nach Rechnungseingang schriftlich unter Angabe von Gründen anzuzeigen. Dabei sind die Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum anzugeben. Die so erfolgte Beanstandung impliziert jedoch keineswegs eine inhaltliche Anerkennung durch den Verkäufer. Erfolgt keine Rechnungsreklamation, gilt die Rechnung als vom Kunden vorbehaltlos angenommen. Reklamationen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten:
- an Astra Sweets: finance@astrasweets.com
5.4 Bei Nichtzahlung oder unvollständiger Zahlung einer Rechnung bei Fälligkeit:
- fallen von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung ab Fälligkeit der Rechnung auf den noch ausstehenden Rechnungsbetrag jährlich 10 % Zinsen an;
- schuldet der Kunde von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung pauschal Schadenersatz in Höhe von 10 % des noch ausstehenden Nettorechnungsbetrags (ohne Mehrwertsteuer) mit einem Mindestbetrag von zweihundertfünfzig Euro (250,00 €), unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen höheren Schaden nachzuweisen;
- werden von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung alle anderen, auch nicht fälligen Forderungen des Verkäufers an den Kunden sofort fällig und
- hat der Verkäufer das Recht, die gelieferten Produkte vom Kunden aufgrund seines Eigentumsvorbehalts zurückzufordern, die (weitere) Ausführung des betreffenden und/oder anderer laufender Verträge mit dem Kunden auszusetzen, ohne dass dazu eine vorherige Inverzugsetzung oder ein Gerichtsbeschluss erforderlich ist und ohne dass ein Schadenersatzanspruch entsteht.
5.5 Teilzahlungen werden in folgender Reihenfolge angerechnet: (1) Schadenersatz; (2) Zinsen; (3) am längsten fällige Rechnungen.
6. Ausführung und Lieferung
6.1 Der Verkäufer verpflichtet sich, den Vertrag mit dem Kunden fachgerecht auszuführen. Der Verkäufer unterliegt jedoch lediglich einer Mittelverpflichtung und auf keinen Fall einer Ergebnisverpflichtung.
6.2 Wurde im Vertrag eine Frist für die Lieferung der Waren und/oder Dienstleistungen vereinbart, ist diese immer nur ein Anhaltspunkt und beinhaltet keinerlei Ergebnisverpflichtung für den Verkäufer. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, sich nach Kräften um die Einhaltung dieser Fristen zu bemühen. Eine Lieferverzögerung begründet weder einen Schadenersatzanspruch des Kunden, noch das Recht, den Vertrag mit dem Kunden zu beenden.
6.3 Die vereinbarten Fristen werden bei höherer Gewalt um die Dauer des Vorliegens des Ereignisses höherer Gewalt oder bei Verzögerungen, die auf einen Dritten und/oder auf den Kunden zurückzuführen sind, wozu zum Beispiel, aber nicht nur die verspätete Bereitstellung der für die Ausführung des Vertrags als notwendig erachteten Informationen durch den Kunden an den Verkäufer zu verstehen ist, auf jeden Fall verlängert.
6.4 Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren und/oder Dienstleistungen jederzeit in Form von Teillieferungen bzw. Teilleistungen auszuführen. Teillieferungen bzw. Teilleistungen begründen keine Schadenersatzansprüche und berechtigen nicht zur Auflösung des Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Kunden. Der Verkäufer bemüht sich jedoch nach Kräften, alle Waren und/oder Dienstleistungen auf einmal zu liefern bzw. auszuführen.
6.5 Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen erfolgen die Lieferungen wie folgt:
- durch Astra Sweets: gemäß Incoterm® „Free Carrier (FCA)“;
Vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarungen ist der Kunde somit gehalten, die Waren auf eigene Kosten und eigenes Risiko an dem vom Verkäufer angegebenen Ort zur angegebenen Uhrzeit abzuholen. Erfolgt binnen fünf (5) Arbeitstagen nach dem geplanten Abholdatum keine vollständige Abholung, schuldet der Kunde ab dem 6. Tag pro begonnenem Tag eine Lagergebühr in Höhe von 5 % des Gesamtrechnungsbetrags. Bei Überschreitung des geplanten Abholdatums um zwei (2) Wochen ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne Gerichtsbeschluss ab dem Datum einer entsprechenden Mitteilung aufzulösen. Der Kunde schuldet in diesem Fall pauschal Schadenersatz in Höhe von 35 % des Nettogesamtrechnungsbetrags (ohne Mehrwertsteuer), unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen höheren Schaden nachzuweisen.
6.6 Die Auslegung der vereinbarten Lieferbedingungen erfolgt stets nach Maßgabe der zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags zwischen Verkäufer und Kunde geltenden Incoterms®.
6.7 Reklamationen im Zusammenhang mit Transportschäden sind vom Kunden zu richten an:
- im Falle von Astra Sweets: den Spediteur;
7. Mehrleistungen
7.1 Jede vom Kunden bestellte Änderung oder Mehrleistung muss vorher schriftlich vom Verkäufer genehmigt werden.
7.2 Falls der Kunde während der Ausführung des Vertrags Mehrleistungen verlangt oder Änderungen bestellt, ist der Verkäufer berechtigt, die geplante Ausführungsfrist zu verlängern.
7.3 Produkte und/oder Dienstleistungen, die nicht explizit im Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden vorgesehen sind, wie Mehrleistungen oder Änderungen, gelten als zusätzliche Bestellung und/oder Mehrleistung auf Verlangen des Kunden und werden dem Kunden als solche zu den jeweils geltenden Preisen in Rechnung gestellt.
8. Laufzeit und Beendigung
8.1 Beginn des Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ist das schriftlich vereinbarte Datum bzw. das Datum, an dem der Verkäufer mit der Auftragsausführung beginnt. Der Vertrag endet, wenn dem Käufer vom Verkäufer alle Waren und/oder Dienstleistungen geliefert wurden und der Kunde alle für den Vertrag geschuldeten Zahlungen geleistet hat.
8.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ohne Schadenersatzansprüche und ohne Regressmöglichkeit gegenüber dem Verkäufer ganz oder teilweise zu beenden, wenn bestimmte Waren und/oder die Zutaten für bestimmte Waren nicht vorrätig sind. Wenn bestimmte Waren und/oder Zutaten für bestimmte Waren nicht vorrätig sind, setzt der Verkäufer den Kunden in Kenntnis und darf der Verkäufer die fehlenden Waren und/oder Zutaten durch funktional äquivalente Waren und/oder Zutaten einer anderen Marke oder eines anderen Typs ersetzen, außer bei einem Private Label und sofern der Kunde einverstanden ist. Die Ersetzung fehlender Waren und/oder Zutaten durch funktionale Äquivalente entbindet den Kunden auf keinen Fall von seinen Verpflichtungen und kann auf keinen Fall als Grund für eine Preisminderung oder die Auflösung des Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Kunden angeführt werden. Der eventuelle Mehrpreis einer solchen Ersetzung ist nicht im Preis inbegriffen und wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
8.3 Vorbehaltlich der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers darf der Kunde seinen Auftrag oder den Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden nicht vorzeitig beenden. Wird der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden durch den Kunden oder zu Lasten des Kunden vorzeitig beendet, ist dies nur möglich, solange die Produktion vom Verkäufer noch nicht gestartet wurde. Der Kunde schuldet dem Verkäufer in diesem Fall eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Nettogesamtrechnungsbetrags (ohne Mehrwertsteuer), unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen höheren Schadenersatz geltend zu machen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wird. Sobald die Produktion begonnen hat, ist der Kunde im gegebenen Fall zur Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags verpflichtet.
8.4 In folgenden Fällen ist jede Partei berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne richterliche Verfügung, ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne Zahlung von Schadenersatz mit sofortiger Wirkung auszusetzen und/oder zu beenden: (i) wenn die andere Partei trotz schriftlicher Inverzugsetzung mit Fristsetzung von 7 Werktagen einer oder mehreren ihr aus dem Vertrag erwachsenden materiellen Verpflichtungen immer noch nicht nachgekommen ist, (ii) bei Zahlungseinstellung oder (drohender) Insolvenz der anderen Partei oder (iii) bei Abwicklung oder Geschäftsaufgabe der anderen Partei. Im Falle einer solchen Beendigung ist jede Partei berechtigt, sich die angefallenen Kosten und Zinsen sowie den entstandenen Schaden erstatten zu lassen, und alle Forderungen werden sofort fällig.
9. Garantie
9.1 Der Verkäufer verbürgt sich für die zu liefernden Waren und/oder Dienstleistungen, die den vereinbarten Waren und/oder Dienstleistungen entsprechen und fachgerecht ausgeführt wurden.
9.2 Der Verkäufer verbürgt sich nicht dafür, dass die Waren den Vorschriften oder Auflagen in einem bestimmten Rechtsraum entsprechen, ausgenommen die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren an den Kunden in Belgien geltenden Vorschriften und Auflagen. Der Verkäufer ist somit nicht verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen, die mit der Lieferung und/oder dem Gebrauch der Waren zusammenhängen und in dem Land gelten, in dem die Waren geliefert und/oder benutzt werden, wie zum Beispiel (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Umweltauflagen, Beantragung von Genehmigungen, Qualitätsanforderungen usw., mit Ausnahme der Verpflichtungen, die das Gesetz oder die Vorschriften zwingend für den Verkäufer vorsehen sowie vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden.
9.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Waren und/oder Dienstleistungen nach der Lieferung durch den Verkäufer unverzüglich auf Vertragskonformität und sichtbare Mängel zu überprüfen. Ein eventueller Konformitätsmangel zwischen den vereinbarten Waren und/oder Dienstleistungen und den Waren und/oder Dienstleistungen, die geliefert wurden, oder das Vorliegen eines sichtbaren Mangels ist unverzüglich, spätestens jedoch drei (3) Kalendertage nach Lieferung, schriftlich beim Verkäufer anzuzeigen. Andernfalls gelten die Waren und/oder Dienstleistungen als vom Kunden angenommen.
9.4 Reklamationen wegen verborgener Mängel sind spätestens zwei (2) Monate nach Feststellung vom Kunden per Einschreiben beim Verkäufer anzuzeigen, andernfalls gelten die Rechte als verwirkt.
9.5 Die Beanstandungen sind möglichst genau zu formulieren mit Angabe der Losnummer, Fotos der Waren (sofern relevant) und Erläuterung des Mangels. Reklamationen sind vom Kunden zu richten an:
- im Falle von Astra Sweets: quality@astrasweets.com;
Sofern relevant ist nach der Anzeige ein Muster mit Angabe der Losnummer und Verweis auf die vorangegangene Anzeige mit der Post an die Adresse am Sitz des Verkäufers zu schicken.
9.6 Reklamationen zu Waren und/oder Dienstleistungen, die nach der Lieferung vom Kunden oder einer Drittpartei modifiziert wurden, oder Mängel, die dem Kunden oder einer Drittpartei anzulasten sind, werden nicht berücksichtigt.
9.7 Der Kunde erkennt an, dass die vom Verkäufer gelieferten Waren den Garantieeinschränkungen des Herstellers unterliegen, und willigt ein, dass diese Garantieeinschränkungen vom Verkäufer direkt dem Kunden gegenüber geltend gemacht werden können. Reklamationen werden vom Verkäufer direkt an den jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten weitergeleitet. Bei der weiteren Bearbeitung der Reklamation fungiert der Verkäufer lediglich als Mittelsmann zwischen Kunde und Hersteller bzw. Lieferant. Die Haftung des Verkäufers ist diesbezüglich auf die Weitergabe der Informationen zwischen einerseits dem Hersteller bzw. Lieferanten und andererseits dem Kunden beschränkt, ohne dass irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend gemacht werden können.
9.8 Der Kunde ist gehalten, dem Verkäufer eine Überprüfung der Reklamation zu ermöglichen und deshalb vollumfänglich mitzuwirken.
9.9 Die vorbehaltlose Ingebrauchnahme der gelieferten Waren impliziert die bedingungslose Annahme der vom Verkäufer gelieferten Waren.
9.10 Sollten die vom Verkäufer im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen sichtbare Mängel aufweisen oder sollte vom Kunden nachgewiesen werden, dass eine nicht konforme Ware und/oder Dienstleistung geliefert wurde, hat der Kunde nur Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder die Ausführung des Vertrags mit einem Äquivalent, falls Reparatur oder Ersatz nicht möglich sind. Der Kunde hat dabei nur dann einen Schadenersatzanspruch, wenn sich der Schaden objektiv belegen lässt.
9.11 Bei verborgenen Mängeln hat der Kunde lediglich Anspruch auf Erstattung des Preises der mängelbehafteten Ware nach Rückgabe oder auf eine Preisminderung, die nach billigem Ermessen der Art und dem Umfang des betreffenden verborgenen Mangels angemessen ist. Der Kunde hat dabei nur dann einen Schadenersatzanspruch, wenn sich der Schaden objektiv belegen lässt.
9.12 Reklamationen und/oder die eventuelle (teilweise) Ersetzung von Waren und/oder Dienstleistungen entbinden den Kunden auf keinen Fall von seiner Zahlungsverpflichtung.
9.13 Bei ungerechtfertigten Reklamationen ist der Kunde zur Erstattung der angefallenen Kosten verpflichtet.
10. Informationen, Muster, Modelle, und Entwürfe
10.1 Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde über alle Merkmale der von ihm bestellten Waren und/oder Dienstleistungen im Bilde ist. Von den Informationen, Mustern, Modellen und/oder Entwürfen, die der Verkäufer aus eigenem Antrieb oder auf Verlangen des Kunden vorlegt, kann der Kunde keine Rechte ableiten.
10.2 Nur der Kunde ist umfassend und alleine dafür verantwortlich festzustellen, ob die gekauften Waren und/oder Dienstleistungen geeignet sind und allen Qualitätsanforderungen für den Gebrauch und/oder den Zielsetzungen genügen, für welche der Kunde und/oder dessen Kunde die Produkte und/oder Dienstleistungen erworben hat oder benutzen möchte. Der Kunde nimmt dazu die nötigen Tests vor und holt die erforderlichen Informationen ein (u. a. bezüglich des richtigen Gebrauchs der betreffenden Waren und/oder Zutaten, eventuell mit den Waren und/oder Zutaten zusammenhängenden Gefahren, Anwendungsmöglichkeiten und Eigenschaften der Waren und/oder Zutaten usw.). Dem Kunden obliegt dabei die explizite Verpflichtung, die so eingeholten Informationen zu prüfen, unter anderem die Genauigkeit der erhaltenen Informationen, die Vollständigkeit dieser Informationen und die Anwendbarkeit der Informationen für den Gebrauch und/oder die Zielsetzungen, für welche der Kunde die Produkte erworben hat oder benutzen möchte.
11. Datenschutz
11.1 Der Verkäufer verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten, die er vom Kunden erhält, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu verarbeiten, unter anderem entsprechend der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.
11.2 Weitere Informationen zur Datenschutzrichtlinie des Verkäufers kann der Kunde per E-Mail vom Verkäufer einholen (info@astrasweets.com) oder in der Datenschutzrichtlinie des Verkäufers auf dessen Website nachlesen (https://www.astrasweets.com/privacy-policy/).
12. Höhere Gewalt
12.1 Ist die Vertragserfüllung wegen höherer Gewalt nicht möglich, setzt die säumige Partei die Gegenpartei binnen zwei (2) Werktagen nach Beginn des Ereignisses höherer Gewalt davon in Kenntnis. Unter höherer Gewalt sind zu verstehen: eine Situation, in der die Vertragserfüllung durch eine der Parteien ganz oder teilweise, vorübergehend oder endgültig, durch Umstände vereitelt wird, die sich dem Willen dieser Partei entziehen, selbst wenn die Umstände zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags bereits absehbar waren. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit gelten als höhere Gewalt: Erschöpfung der Lagerbestände, Lieferschwierigkeiten oder Lieferausfälle durch die Lieferanten einer Partei, Maschinenschaden, Streik oder Aussperrung, Brand, Aufstand, Krieg, Epidemie, Überschwemmung oder andere schwere Unwetter, Stromausfall oder Telekommunikationsstörungen, staatliche Entscheidungen und Maßnahmen sowie Versäumnisse und Verzögerungen, die Dritten anzulasten sind.
12.2 Hat die höhere Gewalt eine Unterbrechung der Vertragserfüllung zur Folge, werden die Ausführungsfristen und die Verpflichtungen der betreffenden Partei auf jeden Fall von Rechts wegen während der Dauer der Unterbrechung zuzüglich der Zeit ausgesetzt, die für den erneuten Beginn der Dienstleistung erforderlich ist. Die Parteien bemühen sich in einem solchen Fall nach Kräften um eine Begrenzung der Folgen der höheren Gewalt.
12.3 Dauert eine Situation höherer Gewalt länger als zwanzig (20) Werktage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Gerichtsbeschluss aufzulösen, ohne dass die andere Partei zur Zahlung einer Entschädigung an die erste Partei verpflichtet werden kann, ausgenommen der Kosten, die der Verkäufer bereits vor Eintritt der höheren Gewalt getätigt hat. Diese gehen zu Lasten des Kunden.
13. Verpflichtungen des Kunden
13.1 Der Kunde trägt die volle, alleinige Verantwortung für:
- die rechtzeitige Übergabe aller Angaben an den Verkäufer, von denen der Verkäufer angibt, dass sie für die Berechnung eines Preises, welcher dem tatsächlichen Kaufpreis entspricht, oder für die Ausführung des Vertrags benötigt werden oder zweckmäßig sind;
- die rechtzeitige (z. B. vor Ausführung des Vertrags erfolgende) schriftliche Unterrichtung des Verkäufers über etwaige gesetzliche Anforderungen oder besondere Anforderungen, denen die Waren und/oder Dienstleistungen (bzw. deren Lieferung oder Gebrauch) entsprechen müssen;
- die gründliche Überprüfung der Waren und/oder Dienstleistungen innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung sowie die adäquate Testung der Waren und/oder Dienstleistungen vor Gebrauch, Verarbeitung und/oder Weiterverkauf;
- Verarbeitung, Gebrauch und Lagerung der Waren und/oder Dienstleistungen entsprechend den Vorschriften, die gegebenenfalls für die Waren und/oder Dienstleistungen mitgeliefert werden;
- die umfassende Information seiner Kunden über etwaige Lager- und Gebrauchsvorschriften (wie gegebenenfalls bei der Lieferung mitgeteilt, deren Inhalt der Kunde zu kennen erklärt);
- den Abschluss der erforderlichen Versicherungen, unter anderem bezüglich des Eigentumsvorbehalts im Sinne von Artikel 15.5. Der Kunde erteilt dem Verkäufer seine Einwilligung, auf einfache Anfrage Einsichtnahme in die Versicherungsverträge und Zahlungsnachweise der genannten Versicherungen zu erhalten.
13.2 Erfüllt der Kunde eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht, ist der Verkäufer berechtigt, seine Verpflichtungen (vorübergehend) auszusetzen. Die mit einer solchen Aussetzung verbundenen Kosten gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Diese Kosten betreffen unter anderem (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) geleistete Überstunden, Lagerkosten usw.
14. Eigentums- und Gefahrenübergang
14.1 Das Eigentum an den Waren, die im Rahmen des Vertrags vom Verkäufer geliefert werden, geht erst nach vollständiger Begleichung der jeweiligen Rechnungen einschließlich Zinsen, Kosten und gegebenenfalls Schadenersatz gegenüber dem Verkäufer auf den Kunden über. Die Gefahren, u. a. des Verlusts, der Beschädigung oder der Vernichtung der Waren trägt jedoch ab Lieferung der Kunde.
14.2 Bis zum tatsächlichen Eigentumsübergang der Waren an den Kunden ist es dem Kunden nicht gestattet, über die Waren zu verfügen, sie als Zahlungsmittel zu verwenden, zu verpfänden oder mit einem Sicherungsrecht zu belasten.
14.3 Der Kunde verpflichtet sich, den Verkäufer sofort schriftlich über jeden Anspruch zu benachrichtigen, den ein Dritter an Waren geltend macht, die nach dem vorliegenden Artikel einem Eigentumsvorbehalt unterliegen.
14.4 Der Kunde verpflichtet sich, den Verkäufer in Kenntnis zu setzen, falls die Waren in einem Gebäude gelagert werden, das ihm nicht gehört. Er teilt dem Verkäufer auf Anfrage mit, wer der Eigentümer ist.
14.5 Ferner verpflichtet sich der Kunde, unbezahlte Waren gegen Brand, Explosion, Wasserschaden und Diebstahl zu versichern. Eine eventuelle einschlägige Versicherungsleistung steht dem Verkäufer zu.
14.6 Beruft sich der Verkäufer auf den Eigentumsvorbehalt wegen Nichtzahlung des Kunden, wird der Vertrag als aufgelöst betrachtet, unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf Erstattung eines eventuellen Schadens wie Gewinnausfall und sonstige kaufmännische Schäden. Der Kunde stellt dem Verkäufer die betreffenden Waren gegebenenfalls auf einfache Anforderung des Verkäufers auf eigene Kosten und eigenes Risiko binnen 24 Stunden zu.
14.7 Befinden sich die Waren bei der Rücknahme noch in einem guten Zustand, werden bereits bezahlte Beträge dem Kunden erstattet abzüglich: (1) einer Gewinnausfallpauschale in Höhe von 15 % des Gesamtrechnungsbetrags und (2) einer Schadenersatzpauschale in Höhe von 5 % des Gesamtrechnungsbetrags für die (zusätzlichen) Bearbeitungs- und Verwaltungskosten. Dessen unbeschadet kann der Verkäufer einen höheren Schaden nachweisen.
15. Haftung
15.1 Außer im Falle von Betrug oder vorsätzlicher Täuschung des Verkäufers haftet dieser nie für und ist nie gehalten zur Erstattung immaterieller, indirekter oder Folgeschäden einschließlich Gewinnausfall, Umsatzverlust, Einkommenseinbußen, Kundenverlust oder Forderungen Dritter oder irgendeine andere Form von Schäden (Aufzählung ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
15.2 Die (vertragliche und außervertragliche) Gesamthaftung des Verkäufers für direkte Schäden ist stets auf 50.000,00 Euro (fünfzigtausend Euro) beschränkt.
15.3 Ein dem Verkäufer anzulastender Schaden wird nach Wahl des Verkäufers in Sachleistungen, durch Ersatz oder durch Reparatur erstattet. Ist eine Reparatur in Sachleistungen nicht möglich oder wäre eine solche besonders arbeitsintensiv, erstattet der Verkäufer dem Kunden den im Vertrag vereinbarten Preis zurück.
15.4 Der Kunde schützt den Verkäufer vollumfänglich vor allen Forderungen und Verfahren einschließlich der Forderungen und Verfahren Dritter, die sich aus dem Handeln oder Versäumnis des Kunden ergeben oder dessen Folge sind.
16. Verwirkung von Ansprüchen
Macht der Verkäufer einen Anspruch, gegebenenfalls auch wiederholt, nicht geltend, kann dies lediglich als Duldung eines bestimmten Zustands betrachtet werden und führt nicht zur Verwirkung des Anspruchs.
17. Saldierung
17.1 Astra Sweets auf der einen Seite und der Kunde auf der anderen Seite vereinbaren entsprechend dem Gesetz über finanzielle Sicherheiten vom 15. Dezember 2004, dass in ihrer Geschäftsbeziehung alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten gegeneinander immer automatisch und von Rechts wegen verrechnet und ausgeglichen werden, unbeschadet des Datums ihrer Fälligkeit, ihres Zwecks oder der Währung, in der sie angegeben sind. Dies bedeutet, dass in ihrer laufenden Geschäftsbeziehung immer nur die nach Saldierung nach der geschilderten automatischen Verrechnung höchste Schuldforderung bestehen bleibt.
17.2 Im Falle der Insolvenz von Astra Sweets ist die Forderung des Kunden auf die fragliche Insolvenz immer auf den Saldo nach Verrechnung der geschuldeten Beträge beschränkt und ist die laufende Verrechnung auf jeden Fall dem Insolvenzverwalter und den übrigen Gesamtschuldnern entgegenhaltbar, die sich somit nicht dem vorgenommenen Schuldenvergleich und/oder der Schuldenverrechnung widersetzen können. Gleiches gilt für die Forderung von Astra Sweets im Falle der Insolvenz des Kunden.
18. Vertraulichkeit und geistiges Eigentum
18.1 Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen bleibt der Verkäufer ausschließlicher Inhaber und Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an den von ihm im Rahmen des Vertrags mit dem Kunden gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen.
18.2 Sollte der Verkäufer jedoch für die Lieferung spezieller Verpackungen verantwortlich sein, erteilt der Kunde dem Verkäufer für die Laufzeit des Vertrags ein eingeschränktes Nutzungsrecht an den Marken oder Handelsbezeichnungen, Symbolen, Logos, Texten, Beschreibungen, Fotos und dem sonstigen Material, das dem Verkäufer vom Kunden für die Herstellung dieser Verpackungen bereitgestellt wird. Der Kunde bestätigt in diesem Zusammenhang, dass das bereitgestellte Material sein Eigentum ist bzw. dass er die erforderlichen Rechte vom rechtmäßigen Eigentümer erworben hat. Der Kunde schützt den Verkäufer in diesem Zusammenhang vor allen Forderungen Dritter.
18.3 Sämtliche Dokumente, Informationen, Modelle und/oder Entwürfe gleich welcher Art, die dem Kunden während der Verhandlungen über und/oder der Ausführung des Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden und/oder die in einem beliebigen Dokument des Verkäufers genannt werden, einschließlich Auftragsbestätigung und Lieferschein des Verkäufers, unterliegen der Vertraulichkeit. Die genannten Unterlagen sind auf einfache Anfrage des Verkäufers zurückzugeben.
18.4 Die Dokumente, Informationen, Modelle und Entwürfe bleiben Eigentum des Verkäufers und dürfen nicht an Dritte weitergegeben, kopiert oder (in-)direkt ganz oder teilweise für andere Zwecke benutzt werden, als sie bestimmt sind, außer mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Verkäufers.
18.5 Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Kunden weiter, zumindest bis die betreffenden Dokumente, Informationen, Modelle und/oder Entwürfe ohne Verschulden des Kunden öffentlich bekannt sind.
18.6 Der Kunde erteilt dem Verkäufer die Genehmigung, das Bildmaterial der an den Kunden gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen zu verwenden für (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): allgemeine Informationen, Werbezwecke, Werbung auf der Website des Verkäufers, Veröffentlichung in Prospekten usw.
19. Rechtsstreitigkeiten
19.1 Für alle Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Kunden gilt belgisches Recht.
19.2 Sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Verkäufer und Kunde unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte des Gerichtsbezirks Antwerpen, Abteilung Turnhout, es sei denn, der Verkäufer entscheidet, einen Rechtsstreit bei dem Gericht am Sitz oder Wohnort des Kunden anhängig zu machen.